Kurzberatung
Die Kurzberatungen können von den Unternehmen selbst, von Vertretern der Kammern, der
L-Bank, von Institutionen der Wirtschaftsförderung oder von Leitern der Steinbeis-Unternehmen unter Angabe der Beratungsthemen bei Steinbeis beantragt werden.
Die Kriterien für eine Kurzberatung sind:
1. Sitz des Unternehmens in Baden-Württemberg
2. Umsatz des Unternehmens pro Jahr unter 100 Mio. € bezogen auf das Vorjahr
3. Je Unternehmen eine Beratung pro Jahr
4. Antrag, Entscheidung und Beauftragung durch Steinbeis
5. Die Kurzberatung ist für die Unternehmen kostenlos
Weitere Informationen zur Kurzberatung finden Sie hier.
BAFA - Beratungsförderung
Antragsberechtigte (Auszug aus der Homepage des BAFA)
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
a) weniger als 250 Personen beschäftigen,
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
c) sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Art und Höhe der Förderung (Auszug aus der Homepage des BAFA)
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Die gesamten Informationen auf der Homepage des BAFA
Haben Sie Interesse an einer Beratungsförderung, nehmen Sie bitte
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